AW 2013/07/0074•Verwaltungsgerichtshof AW 2013/07/0074
AW 2013/07/0074Verwaltungsgerichtshof30.04.2014
Vollzug Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht Unverhältnismäßiger Nachteil
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.
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