Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0074

2013/07/0074Verwaltungsgerichtshof26.09.2013

Regest

Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Wasserrecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0074

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund insgesamt Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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