2013/07/0074•Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0074
2013/07/0074Verwaltungsgerichtshof26.09.2013
Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Wasserrecht
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Bund insgesamt Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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