Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0068

2013/07/0068Verwaltungsgerichtshof17.12.2015

Regest

Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Frist Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0068

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.12.2015

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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