2013/07/0065•Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0065
2013/07/0065Verwaltungsgerichtshof29.01.2015
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Besondere Rechtsgebiete Wasserrecht Verwaltungsverfahrensgemeinschaft VwRallg13
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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