AW 2013/07/0059•Verwaltungsgerichtshof AW 2013/07/0059
AW 2013/07/0059Verwaltungsgerichtshof10.12.2013
Interessenabwägung Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht Entscheidung über den Anspruch Unverhältnismäßiger Nachteil
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.
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