AW 2013/07/0031•Verwaltungsgerichtshof AW 2013/07/0031
AW 2013/07/0031Verwaltungsgerichtshof11.09.2013
Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht Besondere Rechtsgebiete Wasserrecht Unverhältnismäßiger Nachteil
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.
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