AW 2013/07/0025•Verwaltungsgerichtshof AW 2013/07/0025
AW 2013/07/0025Verwaltungsgerichtshof09.09.2013
Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht Verfahrensrecht Unverhältnismäßiger Nachteil Begriff der aufschiebenden Wirkung
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.
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