2013/07/0024•Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0024
2013/07/0024Verwaltungsgerichtshof26.11.2015
Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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