Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0022

2013/07/0022Verwaltungsgerichtshof25.06.2015

Regest

Besondere Rechtsgebiete Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0022

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

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