AW 2013/07/0022•Verwaltungsgerichtshof AW 2013/07/0022
AW 2013/07/0022Verwaltungsgerichtshof11.07.2013
Besondere Rechtsgebiete Strafen Unverhältnismäßiger Nachteil
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben .
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