AW 2013/07/0016•Verwaltungsgerichtshof AW 2013/07/0016
AW 2013/07/0016Verwaltungsgerichtshof22.07.2013
Vollzug Besondere Rechtsgebiete Wasserrecht Unverhältnismäßiger Nachteil Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.
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