Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0014

2013/07/0014Verwaltungsgerichtshof23.04.2014

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/07/0014

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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