2013/06/0254•Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0254
2013/06/0254Verwaltungsgerichtshof21.03.2014
Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgewiesen.
Gleichzeitig wird die Beschwerde gegen den angeführten Bescheid zurückgewiesen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.