Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0251

2013/06/0251Verwaltungsgerichtshof30.09.2015

Regest

Planung Widmung BauRallg3 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0251

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Burgenland hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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