2013/06/0246•Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0246
2013/06/0246Verwaltungsgerichtshof21.03.2014
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Die Revision wird zurückgewiesen.
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