Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0200

2013/06/0200Verwaltungsgerichtshof21.02.2014

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten die zur Zuständigkeit des VfGH gehören (B-VG Art133 Z1) Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0200

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.02.2014

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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