2013/06/0176•Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0176
2013/06/0176Verwaltungsgerichtshof21.05.2015
Trennbarkeit gesonderter Abspruch Baubewilligung BauRallg6 Baurecht Nachbar
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Das Land Kärnten hat den beschwerdeführenden Parteien zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 9.424,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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