Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0174

2013/06/0174Verwaltungsgerichtshof02.11.2016

Regest

Baubewilligung BauRallg6 Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0174

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.11.2016

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Kärnten hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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