Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0172

2013/06/0172Verwaltungsgerichtshof21.03.2014

Regest

Planung Widmung BauRallg3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0172

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.03.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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