Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0166

2013/06/0166Verwaltungsgerichtshof29.01.2016

Regest

Planung Widmung BauRallg3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0166

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.01.2016

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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