Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0159

2013/06/0159Verwaltungsgerichtshof21.02.2014

Regest

Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0159

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.02.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat den beschwerdeführenden Parteien insgesamt Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 bei sonstiger Exekution binnen zwei Wochen zu ersetzen.

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