2013/06/0159•Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0159
2013/06/0159Verwaltungsgerichtshof21.02.2014
Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Tirol hat den beschwerdeführenden Parteien insgesamt Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 bei sonstiger Exekution binnen zwei Wochen zu ersetzen.
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