Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0158

2013/06/0158Verwaltungsgerichtshof07.11.2013

Regest

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0158

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.11.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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