Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0148

2013/06/0148Verwaltungsgerichtshof08.09.2014

Regest

Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0148

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.09.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 und der zweitmitbeteiligten Stadtgemeinde Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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