Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0138

2013/06/0138Verwaltungsgerichtshof30.09.2015

Regest

Planung Widmung BauRallg3 Amtssachverständiger Person Verneinung Sachverständiger Bestellung Auswahl Enthebung (Befangenheit siehe AVG §7 bzw AVG §53) Amtssachverständiger Person Bejahung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0138

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Steiermark hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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