Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0132

2013/06/0132Verwaltungsgerichtshof27.08.2013

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0132

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.08.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.