Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0111

2013/06/0111Verwaltungsgerichtshof14.04.2016

Regest

Planung Widmung BauRallg3 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0111

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.04.2016

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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