Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0108

2013/06/0108Verwaltungsgerichtshof07.08.2013

Regest

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Straßenrecht Wegerecht Kraftfahrwesen Straßenverkehr Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0108

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.08.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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