Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0107

2013/06/0107Verwaltungsgerichtshof12.12.2013

Regest

Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete Baurecht Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0107

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.12.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes ausgehoben.

Das Land Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 bei sonstiger Exekution binnen zwei Wochen zu ersetzen.

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