Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0106

2013/06/0106Verwaltungsgerichtshof02.11.2016

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0106

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.11.2016

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit er sich auf das Grundstück des Beschwerdeführers bezieht, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.