2013/06/0095•Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0095
2013/06/0095Verwaltungsgerichtshof27.08.2013
Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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