Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0088

2013/06/0088Verwaltungsgerichtshof07.11.2013

Regest

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Abstandsvorschriften BauRallg5/1/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0088

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.11.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat der erstbeschwerdeführenden Gemeinde Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 und den zweit- und drittbeschwerdeführenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der zweit- und drittbeschwerdeführenden Parteien wird abgewiesen.

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