AW 2013/06/0077•Verwaltungsgerichtshof AW 2013/06/0077
AW 2013/06/0077Verwaltungsgerichtshof26.03.2014
Besondere Rechtsgebiete Baurecht Zwingende öffentliche Interessen Unverhältnismäßiger Nachteil Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6 Ausübung der Berechtigung durch einen Dritten
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird den Anträgen nicht stattgegeben.
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