AW 2013/06/0071•Verwaltungsgerichtshof AW 2013/06/0071
AW 2013/06/0071Verwaltungsgerichtshof19.12.2013
Besondere Rechtsgebiete Strafen Zwingende öffentliche Interessen Unverhältnismäßiger Nachteil
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.