Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0067

2013/06/0067Verwaltungsgerichtshof07.08.2013

Regest

Planung Widmung BauRallg3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0067

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.08.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Landeshauptstadt Graz Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.371,10 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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