Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0054

2013/06/0054Verwaltungsgerichtshof08.09.2014

Regest

Planung Widmung BauRallg3 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6 Baurecht Nachbar

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0054

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.09.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat den beschwerdeführenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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