Verwaltungsgerichtshof AW 2013/06/0047

AW 2013/06/0047Verwaltungsgerichtshof27.09.2013

Regest

Besondere Rechtsgebiete Baurecht Unverhältnismäßiger Nachteil Ausübung der Berechtigung durch einen Dritten Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof AW 2013/06/0047

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.09.2013

Spruch

Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.

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