2013/06/0047•Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0047
2013/06/0047Verwaltungsgerichtshof07.08.2013
Das Verfahren wird eingestellt.
Das Land Kärnten hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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