AW 2013/06/0043•Verwaltungsgerichtshof AW 2013/06/0043
AW 2013/06/0043Verwaltungsgerichtshof21.10.2013
Entscheidung über den Anspruch Besondere Rechtsgebiete Baurecht Unverhältnismäßiger Nachteil Ausübung der Berechtigung durch einen Dritten
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben.
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