Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0042

2013/06/0042Verwaltungsgerichtshof16.10.2014

Regest

Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete Baurecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0042

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.10.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Kärnten hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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