AW 2013/06/0039•Verwaltungsgerichtshof AW 2013/06/0039
AW 2013/06/0039Verwaltungsgerichtshof23.08.2013
Interessenabwägung Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag stattgegeben.
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