AW 2013/06/0036•Verwaltungsgerichtshof AW 2013/06/0036
AW 2013/06/0036Verwaltungsgerichtshof22.08.2013
Besondere Rechtsgebiete Baurecht Unverhältnismäßiger Nachteil Ausübung der Berechtigung durch einen Dritten
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag nicht stattgegeben .
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