Verwaltungsgerichtshof AW 2013/06/0033

AW 2013/06/0033Verwaltungsgerichtshof30.07.2013

Regest

Besondere Rechtsgebiete Baurecht Zwingende öffentliche Interessen Unverhältnismäßiger Nachteil

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof AW 2013/06/0033

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.07.2013

Spruch

Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag im Umfang der begehrten Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung hinsichtlich des das Baumhaus auf Grst. Nr. 984/3 KG Gschwand betreffenden Beseitigungsauftrages stattgegeben.

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