Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0013

2013/06/0013Verwaltungsgerichtshof12.08.2014

Regest

Baurecht Nachbar Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/06/0013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.08.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführenden Parteien haben jeweils zur Hälfte der belangten Behörde Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 und den erst- und zweitmitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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