Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0225

2013/05/0225Verwaltungsgerichtshof24.02.2016

Regest

Planung Widmung BauRallg3 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Auflagen BauRallg7 Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0225

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.02.2016

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird abgewiesen.

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