Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0224

2013/05/0224Verwaltungsgerichtshof27.04.2016

Regest

Planung Widmung BauRallg3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0224

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.04.2016

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Stadt Krems an der Donau Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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