2013/05/0219•Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0219
2013/05/0219Verwaltungsgerichtshof04.11.2016
Baubewilligung BauRallg6
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen
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