Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0219

2013/05/0219Verwaltungsgerichtshof04.11.2016

Regest

Baubewilligung BauRallg6

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0219

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.11.2016

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen

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