Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0201

2013/05/0201Verwaltungsgerichtshof20.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0201

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.10.2015

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Kostenersatz findet nicht statt.

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