2013/05/0181•Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0181
2013/05/0181Verwaltungsgerichtshof29.09.2015
Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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