2013/05/0178•Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0178
2013/05/0178Verwaltungsgerichtshof18.11.2014
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses BauRallg5/2
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben der Stadt Wiener Neustadt Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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