2013/05/0173•Verwaltungsgerichtshof 2013/05/0173
2013/05/0173Verwaltungsgerichtshof06.11.2013
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Gemeinderecht und Baurecht
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
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